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Spielerkonto gesperrt: vier mögliche Absender, ein Konto
Ein gesperrtes Konto sagt Ihnen selten, wer es gesperrt hat. Die Ursache kann beim Anbieter liegen, im zentralen Sperrregister, in einer abgelaufenen Bestätigung Ihrer Daten oder in einer Einstellung, die Sie selbst gesetzt haben. Jede dieser vier Ursachen führt zu einem anderen nächsten Schritt, deshalb lohnt sich die Zuordnung vor jeder Nachricht an den Support.
Erstens Sie selbst, über ein gesetztes Limit oder eine Selbstsperre. Zweitens der Anbieter, der nach § 6a Abs. 8 GlüStV bei Verdacht auf unrechtmäßig erlangte Gewinne oder auf Geldwäscheverstöße sperren soll und dann in angemessener Frist zu entscheiden hat. Drittens das Sperrregister OASIS, das nicht ein Haus betrifft, sondern alle erlaubten zugleich.
Viertens die Zeit. § 6a Abs. 5 verlangt, dass der Anbieter Ihre gespeicherten Daten regelmäßig bestätigen lässt; ein Jahr nach der letzten Bestätigung endet die Teilnahme. Diese vierte Variante wird am häufigsten übersehen und ist zugleich die harmloseste, denn Auszahlungen bleiben dabei möglich.
Scheitert der Zugang nur bei einem Anbieter, während ein anderer erlaubter Anbieter Sie normal einloggen lässt, ist es eine Entscheidung dieses Hauses. Werden Sie überall abgewiesen, auch bei einer frischen Registrierung, deutet das auf einen Eintrag im zentralen Register hin, das beim Regierungspräsidium Darmstadt geführt wird und alle erlaubten Anbieter gleichzeitig erreicht.
Ein solcher Eintrag läuft mindestens drei Monate und erlischt danach nicht von allein. Wer die Mindestdauer abwartet und dann einen Login versucht, hält das Scheitern leicht für einen Fehler des Anbieters, obwohl schlicht der Antrag auf Aufhebung fehlt.
Die häufigsten Auslöser sind Prüfungen rund um die Identität: ein Name auf dem Zahlungsmittel, der nicht zum Konto passt, ein Dokument, dessen Angaben abweichen, oder Zweifel am Mindestalter von achtzehn Jahren nach § 4 Abs. 3 GlüStV. Auch Geldwäscheprüfungen laufen über diesen Weg.
Verlangen Sie zwei Dinge getrennt und schriftlich: den Grund der Sperre und die Aussage, was mit dem Guthaben geschieht. Wer beides in einer Nachricht vermischt, bekommt regelmäßig nur eine Antwort auf die bequemere Hälfte.
Ein zweites Konto anzulegen, ein fremdes Zahlungsmittel zu nutzen oder den Standort zu verschleiern, verwandelt eine Prüfung in einen Vertragsbruch. Zahlungen Dritter werden im erlaubten deutschen Markt ohnehin nicht angenommen, der Versuch fällt also auf.
Genauso teuer ist das Ausweichen auf ein Angebot ohne deutsche Erlaubnis. Dort greift weder die zentrale Limitdatei noch das Sperrregister, es gibt keine Aufsicht, an die Sie sich später wenden können, und eine spätere Auszahlung von dort kann an der Zahlungssperre nach § 9 GlüStV scheitern.