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Ist der Anbieter wirklich erlaubt? So prüfen Sie es richtig
Die Prüfung dauert weniger als eine Minute und geht trotzdem oft schief, weil die meisten nach dem falschen Wort suchen. Im Register steht die Domain und die Firma dahinter, nicht die Marke auf dem Werbebanner.
Eingetragen ist der Erlaubnisinhaber, und der heißt fast nie wie die Marke. Hinter Betano steht die Betkick Sportsbetting Limited, hinter Casumo die Rabbit Entertain IT Limited, hinter Winamax die WINAMAX SA. Eine Suche nach dem Markennamen liefert deshalb regelmäßig ein scheinbares nicht lizenziert, obwohl die Erlaubnis existiert.
Der Irrtum funktioniert auch andersherum. Wer nach ice sucht, findet die erlaubte Domain ice36.de, die mit dem unerlaubten Ice Casino nichts zu tun hat. Vergleichen Sie deshalb die Adresszeile Ihres Browsers Zeichen für Zeichen mit dem Eintrag, inklusive Endung.
Veröffentlicht werden Erlaubnisinhaber, Anschrift, Art der Erlaubnis, Vertriebsweg, Vertriebsgebiet und die Erlaubnisdaten je Domain. Eine Erlaubnisnummer führt die Übersicht für keinen einzigen Eintrag.
Wirbt eine Seite mit einer GGL-Lizenznummer, ist das entweder ein behördliches Aktenzeichen aus einem Bescheid oder frei erfunden. Ein Aktenzeichen ist keine Nummer, die Sie irgendwo nachschlagen können, und es taugt nicht als Nachweis.
Das deutlichste Zeichen zeigt sich schon bei der Anmeldung: Sie werden nicht nach einem monatlichen Einzahlungslimit gefragt. Nach § 6c GlüStV darf ohne gesetztes Limit überhaupt nicht teilgenommen werden, die Frage ist im erlaubten Markt also unvermeidlich.
Weitere Hinweise: Einsätze weit oberhalb des gesetzlichen Rahmens für virtuelle Automatenspiele, ein breites Sortiment an Tisch- und Live-Spielen, das eine bundesweite Erlaubnis so nicht abdeckt, Einzahlungen per Kryptowährung, per Wero oder über dritte Personen, und Werbung mit giropay, das es seit dem Ende des Jahres 2024 nicht mehr gibt.
Der erste ist die angebliche Zwangspause von fünf Sekunden zwischen zwei Runden. § 22a Abs. 6 GlüStV verlangt, dass ein Spiel durchschnittlich mindestens fünf Sekunden dauert. Das ist eine Vorgabe an die Dauer des Spiels selbst und keine Wartezeit, die zwischen den Runden herunterzählt.
Der zweite ist die Vorstellung, tausend Euro im Monat seien eine unverrückbare Mauer. Das Gesetz formuliert grundsätzlich, und die Aufsicht kann auf Antrag einen abweichenden Höchstbetrag festsetzen. Präziser als gedacht ist der Satz dafür an anderer Stelle: der Betrag gilt je Person und über alle erlaubten Anbieter zusammen, nicht je Konto.
Zahlen Sie nicht nach, um eine Auszahlung freizuschalten. Sichern Sie stattdessen Bildschirmfotos, Zahlungsbelege und den gesamten Schriftverkehr, und halten Sie das Ergebnis Ihrer Registerprüfung mit Datum fest.
Melden Sie den Fall anschließend der Aufsicht unter [email protected] und lassen Sie die Frage nach Ihrem Geld getrennt davon prüfen, anwaltlich oder über die Verbraucherzentrale. Dass eine Auszahlung von dort scheitert, kann übrigens an der Zahlungssperre liegen und nicht an einer Formalität in Ihrem Konto.